Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.
Für die Heizperiode 2022/23 soll somit insgesamt € 300,00 als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.
Antrag Heizkostenzuschuss_2022_2023
Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen
(Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung etc.) nachzuweisen.
Wichtig!
Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Heizkostenzuschuss_2022_2023_Richtlinien
Erläuterungen_HKZ_und_HKZ_Sonderzahlung_2022_2023
HINWEISE
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Auf die
Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung
wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.