Am 15. Oktober wird gewählt. Unsere „Amtliche
Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und
für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und
Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Ihnen wird eine „Amtliche Wahlinformation -
Nationalratswahl 2017“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die
anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders
auf unsere Mitteilung.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und
beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und
einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie für die schnellere Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt der ins Wahllokal mitzubringen ist. Doch was ist mit all
dem zu tun?
Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten
Abschnitt mit.
Damit erleichtern Sie der Wahlbehörde die Wahlabwicklung.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen
können, dann beantragen Sie
am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen
Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses
personalisiert ist.
Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich
mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
oder elektronisch im Internet.
Mit dem personalisierten Code auf unserer
Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um
die Uhr auf
www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Unsere Tipps:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst
frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Der
letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 11. Oktober
2017.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels
eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Der letztmögliche Zeitpunkt für persönlich am Gemeindeamt eingebrachte Anträge ist der 13. Oktober 2017, 12 Uhr. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Die Wahlkarte
muss spätestens am 15. Oktober 2017, 17 Uhr, bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte am
Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal, das Wahlkarten entgegennehmen, abzugeben.
Wahlzeiten am 15. Oktober 2017
1. Röschitz Gemeindeamt Röschitz 08:00 - 13:00 Uhr
2. Roggendorf Gemeindekanzlei Roggendorf 10:00 - 12:00 Uhr
3. Klein-Jetzelsdorf Gemeindekanzlei Klein-Jetzelsdorf 10:00 - 11:30 Uhr