Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung
Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden. Aus diesem Grund finden Sie die Datei hier als .txt-Datei. Zur besseren Lesbarkeit werden der Voranschlag und der Rechnungsabschluss auch als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.
Rechnungsabschluss 2020
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Voranschlag 2021
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Rechnungsabschluss 2019
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Voranschlag 2020
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