Vergabe von Stiftungsleistungen (Beihilfen)

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.  

Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

NÖ Beihilfenstiftungen 

Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich, der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke, der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus, der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie weiter unten zum Download). 
Gemäß Punkt 4 der Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Arme wurde die Höhe der Beihilfen für Einzelpersonen aus der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich durch den Stiftungsvorstand auf € 500,00 erhöht.

Eine Einreichung ist jederzeit möglich.  

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Ihre Kontaktstelle des Landes


Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung FinanzenLandhausplatz 1, Haus 43109 St. PöltenE-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at  

Kontaktpersonen: 

Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064



18.02.2025